Die Beurteilung der Schwere einer Verbrennung richtet sich nach dem Verbrennungsgrad und der Größe der verbrannten
Körperoberfläche.

- Die verletzte Person hat stärkste, manchmal unerträgliche Schmerzen.
- Die Haut ist gerötet und es entwickeln sich
Brandblasen, ggf. sind Haare versengt.
(Verbrennungen 1. und 2. Grades).
- Bei sehr starken Verbrennungen ist das
Gewebe grauweiß oder schwarz verbrannt. (Verbrennung 3. Grades).
- Rechnen Sie bei Verbrennungen im Gesicht mit Atemstörungen.
- Brennende Kleidung löschen Sie mit Wasser oder einem Feuerlöscher.
- Bei einer Verbrühung müssen Sie die
Kleidung möglichst rasch, aber vorsichtig
entfernen.
- Eingebrannte oder mit der Haut verklebte
Kleidung belassen Sie am Körper. Schneiden Sie ggf. die Kleidung außerhalb des
Wundbereichs mit einer Schere ab.
- Zur schnellen Schmerzlinderung können
Sie Brandwunden mit Wasser kühlen.
Es soll aber nicht eiskalt sein.
- Das Kühlen mit Wasser oder einer anderen beliebigen Flüssigkeit darf allerdings
nur bei kleinflächigen Verbrennungen an
Armen und Beinen für wenige Minuten
durchgeführt werden.
- Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern
gekühlt werden, wobei die Atemwege
immer frei sein müssen.
- Nach der Wasserbehandlung bedecken
Sie die Brandwunden wegen der Infektionsgefahr mit einem möglichst keimfreien
Verbandtuch (aus dem Verbandkasten).
- Notruf/Alarmieren Sie sofort schnell den
Rettungsdienst.
- Zum Erhalt der Körperwärme ist die betroffene Person zuzudecken.
Das ist um so wichtiger, je größer die verbrannte Körperoberfläche ist. Verwenden
Sie die Rettungsdecke aus einem Verbandkasten (Silberseite innen). Sie ist
leicht und übt keinen Druck auf die Brandwunden aus.
- Bei schweren, großflächigen Verbrennungen und bei Gesichtsverbrennungen sind
Atem- und Kreislaufstörungen zu erwarten. Beobachten Sie deshalb ständig
Bewusstsein, Atmung und Kreislauf.
- Brandblasen dürfen nicht geöffnet
werden!
- Bis zur Übergabe an den Rettungsdienst
ist die betroffene Person ständig zu betreuen und zu beobachten.
- Dokumentation der Ersten Hilfe, z.B. Eintrag im Verbandbuch.
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Den infolge einer schweren Verbrennung
auftretenden Organschäden können Sie
durch sofortige und sachgerechte Erste
Hilfe begegnen. Keinesfalls sollten großflächige Verbrennungen, vor allem am
Körperstamm, gekühlt werden, da es
hierdurch zu einer Unterkühlung des
Körpers kommen kann, die unbedingt
vermieden werden muss. Achten Sie
immer darauf, dass keine Unterkühlung
entsteht, also nicht den ganzen Körper
kühlen, sondern immer nur die verbrannten Stellen.